19063 Schwerin, Mecklenburg | 0 | |
Anstellung (Fest) Teilzeit - Schicht | |
Farbe und Raum Malerwerkstatt GmbH | |
2024-03-25 | |
Jobbörse Arbeitsagentur | |
10001-1000025055-S |
Wir sind mittelständisches Handwerksunternehmen mit einem motivierten Team und suchen ab sofort eine Bürokraft mit handwerklichem Verständnis. Zu Ihren Aufgaben gehört: -Telefonate mit Kunden -Abrechnung von erbrachten Handwerksleistungen anhand des Aufmaßes, des Materialverbrauchs und der benötigten Arbeitsstunden - Urlaubsvertretung - vorbereitende Lohnbuchhaltung - Bearbeiten von Personalangelegenheiten - Unterstützung bei allgemeinen Bürotätigkeiten und Organisation - Dokumentenmanagement, inklusive Ablage und Archivierung, Datenpflege im System Sie verfügen über folgende Qualifikationen und Fähigkeiten: - abgeschlossene kaufmännische Ausbildung / Handwerkliche Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation - Erfahrung in der Büroorganisation und Verwaltung, idealerweise im Handwerksbereich /Maler und Fußbodenleger - gute Kenntnisse in den gängigen Office-Anwendungen - sicherer Umgang mit kaufmännischen Abläufen und Rechnungslegung - Kommunikationsstärke und Kundenorientierung - Teamfähigkeit und Organisationstalent - hohe Einsatzbereitschaft und eigenständiges Arbeiten - Lernbereitschaft für neue Aufgaben - Deutschkenntnisse in Wort und Schrift - Erfahrungen mit HAPAK-Programm wünschenswert Das bieten wir Ihnen: - unbefristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit - gute Bezahlung - 24 Tage Urlaub bei 4 Tage-Woche - Einarbeitung in allen Bereichen - eine freundliches, erfahrenes tolles Team!!!!!!! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! |
k.A. | |
Geforderte Anlagen: Lebenslauf, Zeugnisse |
Farbe und Raum Malerwerkstatt GmbH Lomonossowstr. 19063 Schwerin, Mecklenburg |
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nur für eingeloggte Mitglieder | |
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* Rekruter ist Kooperationspartner der Bundesagentur für Arbeit. Dieses freie Stellenangebot wurde von der Jobbörse der Arbeitsagentur zuletzt am 2024-03-25 übermittelt und basiert auf Angaben des Arbeitgebers. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gestattet.
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